Zweck des Förderkreises ist die Förderung und Unterstützung des VfB Gravenhorst in ideeller, finanzieller und materieller Hinsicht. Grundgedanke war und ist die Förderung der Vereinssparten – insbesondere der Fußballsparte des VfB Gravenhorst.
Neue Mitglieder sind uns jederzeit herzlich willkommen.
2. Vorsitzender
Harald Schlüsche
Tel.: 053044183
Kassenwartin
Monika Schlüsche
Tel.: 015125206977
E-Mail: monika.schluesche@web.de
Schriftführerin
Marion Ipkendanz
Tel.: 01702943969
E-Mail: Ippe69@aol.com
Beitrittserklärung
Um dem Förderkreis beizutreten, das Formular herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Dann unterschreiben und einem der o.g. Personen übergeben.
Bandenwerbung
Der VfB Gravenhorst erhält von dem Werbepartner die Bandenwerbung zum Sportplatz des VfB Gravenhorst.
Die Kosten für die Bandenwerbung betragen 35,00 € der lfd. Meter pro Jahr.
Kosten für die Herstellung der Bandenwerbung gehen zu Lasten des Werbepartners. Die Montage übernimmt der VfB Gravenhorst. Die Werbetafel bleibt Eigentum des Werbepartners.
Der Bandenwerbungsvertrag beginnt am 01.07. eines Jahres. Der Werbepartner verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag (im Voraus) nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu überweisen oder bar zu entrichten. Sollte der Werbepartner länger als drei Monate mit der Zahlung in Verzug sein, so entfällt für den VfB Gravenhorst die Verpflichtung zur weiteren Durchführung der Bandenwerbung. Ab diesem Tag ist der VfB Gravenhorst nicht mehr verpflichtet, die Werbung auf der Sportanlage zu belassen.
Dieser Bandenwerbungsvertrag wird bis zum 30.06. des Folgejahres fest abgeschlossen. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Bandenwerbung bleibt während der gesamten Laufzeit des Vertrages ständig an der Sportanlage angebracht. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Werbepartner verpflichtet die Werbetafel an sich zu nehmen.
Ansprüche bei Sachschäden auch solche durch höhere Gewalt werden vom VfB Gravenhorst nicht getragen.
Informationen zum Download für Interessierte an Bandenwerbung auf dem Sportplatz Gravenhorst
Internetwerbung
Der VfB Gravenhorst nimmt einen Werbebanner des Vertragspartners auf seiner Internetseite www.vfbgravenhorst.de auf.
Die Kosten für die Internetwerbung betragen 40,00 € jährlich.
Der Werbevertrag beginnt am 01.08. eines Jahres. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag (im Voraus) nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu überweisen oder bar zu entrichten.
Dieser Werbevertrag wird bis zum 31.07. des Folgejahres fest abgeschlossen. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
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